WANN sollte eine genetische Beratung angeboten oder empfohlen werden?

Wenn ein Erbzusammenhang besteht oder möglich erscheint, etwa bei:

  • jeder angeborenen Erkrankung
  • unklaren Entwicklungsverzögerungen
  • Erbkrankheiten in der Verwandtschaft
  • unerfülltem Kinderwunsch / gehäuften Fehlgeburten
  • Partnerschaft Blutsverwandter
  • Auffälligkeiten im Rahmen einer Pränataldiagnostik
  • Belastung durch erbschädigende Medikamente, Strahlen oder Umweltgifte
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Letzte Änderung: 13.09.2023
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