Hautkrebsvorsorgeuntersuchung

Die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung ist seit dem 1. Jänner 2020 im Land Salzburg neu geregelt.

Die Vorsorgeuntersuchung ist alle 5 Jahre über die Krankenkasse verrechenbar, berücksichtigt werden dabei auch rückwirkend Untersuchungen, die in den letzten 5 Jahren stattgefunden haben.

Ausnahmen davon sind:

  • Bösartige Hauttumore in der Anamnese
  • Melanomfälle in der Familie (Eltern, Kinder, Geschwister)
  • Dysplastisches Nävussyndrom (über 50 atypische Muttermale)

Hauttyp 1 nach Fitzpatrick (keltischer Hauttyp)

Dauernde Einnahme von Medikamenten, bei denen laut medizinischen Leitlinien eine regelmäßige Hautvorsorgeuntersuchung notwendig ist (z.B. Cyclosporin A) und nach Organtransplantationen.

Besteht von Seiten der Patienten der Wunsch nach häufigeren Untersuchungen, besteht die Möglichkeit einer privaten Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beim niedergelassenen Facharzt.
Das Privathonorar für eine Ganzkörperuntersuchung inklusive digitaler Muttermalspeicherung beträgt € 90.- und kann bei einer Privatversicherung eingereicht werden.  

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Letzte Änderung: 17.04.2024
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