Universitätsklinik für Innere Medizin II, Kardiologie und internistische Intensivmedizin
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Bei einigen Menschen kommt es während der Herzentwicklung zu einem unvollständigen Verschluss der Scheidewand zwischen rechtem und linkem Vorhof. Auf diese Weise kann entweder eine dauerhafte Verbindung zwischen den beiden Vorhöfen verbleiben (Vorhofseptumdefekt, ASD = atrialer Septumdefekt) oder eine Verbindung, die sich wie ein Ventil öffnet und schließt (PFO= persistierendes oder offenes Foramen ovale).
Wenn diese Defekte der Vorhofscheidewand zu Krankheiten oder zur Belastung des Herzens führen (Herzschwäche, Luftnot, Schlaganfall), besteht die Indikation, diese zu verschließen. In den meisten Fällen kann ein PFO oder ASD im Rahmen einer Herzkatheter-Untersuchung über die Leistenvene mit einem Doppelschirmchen verschlossen werden.
Bei Vorhofflimmern können sich Blutgerinnsel im Herzen bilden, die zu einem Schlaganfall oder peripheren Embolien (Arterienverschluss z.B. im Bein) führen können. Die Methode der Wahl, um dies zu verhindern, ist eine medikamentöse Hemmung der Blutgerinnung.
Bei Patienten, denen aufgrund von Begleiterkrankungen keine Blutgerinnungsmittel gegeben werden dürfen, stellt der Verschluss des linken Herzohres (LAA; häufigster Ort der Gerinnselbildung) eine Therapiealternative dar. Dazu wird unter Ultraschallkontrolle über die Leistenvene ein Schirmchen in das linke Herzohr eingebracht und dieses so abgedichtet.
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