Datenschutz

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Wenn's weh tut!

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Datenschutzerklärung - allgemeine Informationen gemäß Art. 13 DSGVO

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

die europäischen und nationalen Datenschutzvorschriften dienen dem Schutz Ihrer Privatsphäre und stellen sicher, dass Sie die Verfügungsgewalt über Ihre personenbezogenen Daten nicht verlieren. Um die Verarbeitung Ihrer Daten für Sie nachvollziehbar zu machen und Ihnen die Wahrnehmung Ihrer Rechte zu ermöglichen, informiert Sie die Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher darüber, wofür Ihre im Rahmen Ihres ambulanten und/oder stationären Aufenthaltes erhobenen Daten verwendet werden und welche Rechte Ihnen in diesem Zusammenhang zustehen.

Die Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH, Müllner Hauptstraße 48, 5020 Salzburg, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Thomas Gamsjäger, MSc und Mag.a Dr.in Silvia Lechner, EMBA HSG, ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Anfragen bzw. Anliegen Ihre Daten betreffend können Sie an die Datenschutzbeauftragten (datenschutzbeauftragter@salk.at) bzw. an die Postadresse der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH zu Handen der Datenschutzbeauftragten richten.

Wir verarbeiten standardmäßig Ihre personenbezogenen Daten nachfolgender Kategorien:

Allgemeine Daten zur Person, Daten zu Ihrer Versicherung und Abrechnung, Daten zur Aufnahme/Verlegung/Entlassung, Daten zum Patiententransport, Daten zur Patientenverpflegung sowie medizinische Daten (Medizinische Dokumentation, Pflegedokumentation, Untersuchungsdaten).

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt primär zum Zwecke Ihrer Behandlung, der Dokumentation der Gesundheitsbehandlung und medizinischen Diagnostik, sowie deren Verrechnung und Abwicklung im Rahmen und auf Basis des Art 9 Abs 2 lit h DSGVO bzw. des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 idgF (SKAG). Darüber hinaus können Ihre Daten gemäß § 7 Datenschutzgesetz (DSG) beziehungsweise § 2d und § 2f Forschungsorganisationsgesetz (FOG) für wissenschaftliche Studien der Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH verwendet werden, wobei der Personenbezug sofort verschlüsselt beziehungsweise beseitigt wird, wenn in einzelnen Phasen der wissenschaftlichen Arbeit mit pseudonymisierten oder anonymisierten Daten das Auslangen gefunden werden kann.

Die Speicherdauer der von Ihnen verarbeiteten Daten ist zeitlich beschränkt. Unter Beachtung der gesetzlichen Archivierungsvorschriften (§ 35 Abs 8 SKAG) bewahrt die Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH stationäre Krankengeschichten für einen Zeitraum von mindestens dreißig Jahren ab Entlassung auf. Ambulante Krankengeschichten werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden Ihre Daten entweder vollständig gelöscht oder anonymisiert; eine Rückführbarkeit der Daten auf Ihre Person ist sodann nicht mehr möglich.

Empfänger Ihrer Daten sind (soweit jeweils zutreffend unter Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage):

  • Sozialversicherungsträger des Hauptverbandes zur Feststellung des Versicherungsanspruchs und Kostenübernahme gemäß § 35 Abs 9 Z 2 SKAG, § 363 Abs 2 ASVG
  • Privatversicherungen zum Zweck der Abwicklung des Versicherungsanspruchs gemäß § 35 Abs 10 SKAG, § 11a VersVG beziehungsweise mit Zustimmung der Patientinnen oder Patienten
  • Einweisende oder behandelnde Ärzte und Krankenanstalten, Pflege-, Geriatrie und Rehabilitationszentren (Arztbrief und Patientenbefund) gemäß § 35 Abs 9 Z 3 SKAG und § 56 Abs 2 SKAG, § 51 Abs 2 Z 2 ÄrzteG mit Zustimmung der Patientin oder des Patienten
  • Salzburger Gesundheitsfonds-SAGES (Diagnosen- und Leistungsdokumentation) gemäß SAGES-Gesetz 2016, § 35 SKAG, Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen, Gesundheitsdokumentationsverordnung
  • Zuständige Behörde bei Vorliegen einer gesetzlichen Meldepflicht gemäß § 54 Abs 4 und 5 ÄrzteG, § 7 GuKG, § 363 ASVG, Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, § 35 Abs 9 SKAG
  • Zuständiger Unfallversicherungsträger zur Meldung einer Berufskrankheit gemäß § 363 Abs 2 ASVG
  • Rettungs- und Krankentransportdienste mit Zustimmung der Patientin beziehungsweise des Patienten
  • Zuständige Gesundheitsbehörde zur Meldung von anzeigepflichtigen Krankheiten nach dem Epidemiegesetz 1950, Tuberkulosegesetz und Geschlechtskrankheitengesetz
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß §§ 2,3 AIDS-Gesetz
  • Statistik Austria – Krebsregister gemäß Bundesstatistikgesetz 2000, Krebsregistergesetz, Krebsstatistikverordnung
  • Bewohnervertreter, gesetzliche Vertreter, selbstgewählte Vertreter, Vertrauenspersonen sowie der für die Namhaftmachung von Sachwaltern zuständige Verein gemäß §§ 7, 8 HeimAufG
  • Gerichte und Verwaltungsbehörden gemäß § 35 Abs 9 Z 1 SKAG
  • Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen gemäß § 75 lit a und f Arzneimittelgesetz, §§ 70 ff. Medizinproduktegesetz, Pharmakovigilanz-Verordnung 2013, §§ 17 und 26 Gewebesicherheitsgesetz
  • Stellen, die mit der Rechtsdurchsetzung, Streitschlichtung und Klärung von Beschwerden betraut sind (insbesondere Gerichte, Rechtsanwälte) gemäß § 35 Abs 9 Z 1 SKAG, §§ 1295 ff. ABGB, Zustimmung der Patientin beziehungsweise des Patienten
  • Wissenschaftliche medizinische Einrichtungen zum Zweck der medizinischen Forschung und Wissenschaft soweit dies gemäß DSGVO, DSG beziehungsweise FOG zulässig ist
  • Gesundheit Österreich GmbH gemäß § 73 Medizinproduktegesetz, Zustimmung des Patienten, Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend die Einrichtung eines Registers zur Qualitätssicherung in der Chirurgie
  • Spitäler und Ärzte, Universitätskliniken und ambulante Leistungsbereiche (zum Beispiel radiologische Institute und Labors) zum Zweck der (Tele-)Konsultation gemäß § 49 Ärztegesetz, sofern nach der DSGVO beziehungsweise dem DSG zulässig
  • Gewebebanken/Entnahmeeinrichtungen gemäß Gewebesicherheitsgesetz und Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung, Zustimmung der Patientin beziehungsweise des Patienten
  • Bundesheer bei Grundwehrdienern gemäß Heeresentschädigungsgesetz, Heeresgebührengesetz 2001
  • Justizanstalt zur Weiterbehandlung der Häftlinge nach Spitalsentlassung gemäß § 71, § 80 Strafvollzugsgesetz
  • Dienstleister beziehungsweise Auftragsverarbeiter, die für die SALK Leistungen erbringen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art 32 DSGVO ergreifen und vertraglich (meist Auftragsverarbeitungsvertrag) die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzgesetze zusichern.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen Ihnen folgende Rechte nach Art 15 bis 22 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch. Diesbezüglich ersuchen wir Sie, Ihr Anliegen an die Datenschutzbeauftragten der Gemeinnützigen Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH (Kontakt: datenschutzbeauftragter@salk.at) zu richten. Überdies haben Sie gemäß Art 77 DSGVO das Recht, sich bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40-42, 1030 Wien, zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH nicht rechtmäßig erfolgt.

Nutzung der Website – Cookies

Damit Sie das Webangebot der SALK uneingeschränkt nutzen können, setzen wir Cookies ein. Diese kleinen Dateien ermöglichen eine Wiedererkennung und Analyse Ihrer Nutzung. Sie enthalten eine eindeutige Identifikationsnummer, Angaben zur Herkunft und zur Speicherfrist. Cookies greifen nicht auf andere Daten Ihres Computers zu und können diese auch nicht verändern. Von SALK gesetzte Cookies sind sicher und enthalten weder Schadsoftware noch Viren. Die meisten Cookies werden automatisch gelöscht (Session-Cookies). Zusätzlich verwendet die SALK dauerhafte Cookies, um Sie bei einem erneuten Besuch wiederzuerkennen. Diese Cookies können Sie jederzeit in Ihrem Browser löschen.

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Kontaktformular

Sie können mit der SALK per E-Mail oder über ein Kontaktformular in Verbindung treten. Dabei verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse usw.) ausschließlich für die Korrespondenz und nur für den Zweck, für den Sie die Daten bereitgestellt haben.

Datenerhebung am Krankenhausgelände – Videoüberwachung

Zum Schutz von Eigentum, Sicherheit von Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern und zur Vorbeugung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanter Handlungen betreibt die SALK nach § 12 DSG eine Videoüberwachungsanlage. Die Standorte sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet. Die Videoüberwachung erfasst öffentlich zugängliche Bereiche, besonders gefährdete Objekte im Innenbereich und speichert Bilddaten. Eine Auswertung erfolgt ausschließlich bei einem definierten Anlassfall. Die Weitergabe der Daten erfolgt im Anlassfall nur an Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Versicherungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Daten werden spätestens nach einer Woche gelöscht, sofern sie nicht aus konkretem Anlass länger benötigt werden.

Hinweis zu Rechten Dritter

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