Der Aufsichtsrat der Salzburger Landeskliniken hat die Aufgabe, auf das Wohl des Unternehmens zu achten. Er überwacht die Geschäftsführung und ist mit den strategischen Geschäften der Geschäftsführung vertraut. In diesen Funktionen überprüft der SALK-Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie die Vorschläge zur Gewinnverteilung.
In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates ist geregelt, für welche Unternehmensgeschäfte er seine Zustimmung bzw. Genehmigung erteilen muss. Dazu informiert die Geschäftsführung den Aufsichtsrat regelmäßig über wichtige Geschäftstätigkeiten.
Der Aufsichtsrat kann sich von der Geschäftsführung jederzeit Bericht erstatten lassen und alle Geschäftsunterlagen einsehen. Um die nötige Transparenz zu gewährleisten, werden regelmäßig Aufsichtsratssitzungen angesetzt. Darüber hinaus sind der Vorsitzende des Aufsichtsrats und die Geschäftsführung ständig in Kontakt.
Vom Eigentümer entsandt:
Von der Belegschaftsvertretung entsandt: