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§15 GuKG – mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich

13.12.2012

Ein weiteres Projekt im Strategieprozess UMS16 konnte bereits erfolgreich umgesetzt werden: Hinter dem Projektnamen "§15 – Mitverantwortlicher Tätigkeitsbereich des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes", steht die Übernahme von bisher ärztlichen Tätigkeiten durch diplomiertes Pflegepersonal, wie beispielsweise das Legen von peripheren Venenverweilkathetern, die Durchführung von Blutabnahmen und die Applikation von Arzneimitteln durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.
Weiterführende Informationen zum Projekt erhalten Sie im Zuge von Anfragen an die Projektleitung
Franziska Moser, B.A. / f.moser@salk.at.

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Letzte Änderung: 20.01.2014
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