Universitätsklinik für Neurologie, neurologische Intensivmedizin und Neurorehabilitation
Christian-Doppler-Klinik
Ignaz-Harrer-Straße 79
A-5020 Salzburg
Primar Univ. Prof. Dr. Mag. Eugen Trinka
Tauchen gehört sicherlich zu den faszinierendsten Abenteuern für den wasserbegeisterten Sportler. Das tiefe Wasser birgt jedoch so manche Gefahren in sich. Nicht nur falsch verstandener Mut und Unvorsichtigkeit, sondern auch verborgene körperliche Leiden können fatale Auswirkungen herbeiführen. Damit bei Ausübung und Ausbildung dieser Sportart ein möglichst niedriges Sicherheitsrisiko hinsichtlich eines Tauchunfalls gewährleistet werden kann, werden von den Tauchschulen Tauglichkeitszeugnisse vor dem Tauchkurs verlangt, für Leistungssportler versteht sich eine alljährliche Überprüfung der Tauchtauglichkeit und deren Eintragung in Taucherpaß oder Wettkampflizenz.
Generell umfasst eine solche Untersuchung den anamnestischen oder klinischen Ausschluß von akuten oder chronischen Entzündungen, Anfallserkrankungen, Veränderungen oder Störungen an den Atemorganen und am Herz-Kreislauf-System. All diejenigen Krankheiten, welche sich beim Tauchen bedrohlich verschlechtern könnten oder deren Akutsymptomatik unter Wasser zu lebensbedrohlichen Umständen führen würden, stellen eine Gegenanzeige für die Ausübung des Tauchsports dar.
Nach den Grundsätzen der Commission médicale et de prévention der CMAS (Conféderation mondial des activités subaquatique) ist für die Bestätigung der Tauchtauglichkeit eine gründliche Durchuntersuchung vorzunehmen. Diese erfolgt nach den Richtlinien der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin.
Für Berufstaucher oder Druckluftarbeiter wird eine Untersuchung entsprechend der Verordnung Bgbl. 501/1973 mit Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat durchgeführt. Eine Untersuchung nach dem Deutschen Standard G31 ist nicht möglich.
Um den Untersuchungsgang für den Einzelnen zu beschleunigen und so kurz wie möglich zu gestalten, sollen zur Untersuchung folgende bereits vorher durchgeführte Befunde mitgebracht werden:
-Lungenröntgen (einschließlich Befund)
-Hals-Nasen-Ohren-Befund (wünschenswert mit Audio- und Tympanometrie)
-symptomlimitierte Ergometrie (obligat ab 40. Lebensjahr)
Folgende Untersuchungen werden dann hier an Ort und Stelle durchgeführt:
-Neurologischer, psychiatrischer und internistischer Status
-EKG in Ruhe und unter Pressdruckbelastung (Valsalva/Flack-Test)
-Lungenfunktionsprobe (Spirometrie) und Atemanhaltetest
Besonderes Interesse gilt der Frage: „Tauchtauglichkeit nach Tauchunfall?“
Terminvereinbarung und weitere Informationen:
Dr. Helmut F. Novak, Taucherarzt (ÖGTH), Tel. + 43 (0) 57255-56026 (h.novak@salk.at)
Ort:
Gebäude 7Telefon:
+43 (0) 5 7255 - 30300Zuständig:
ltd. OA Dr. Helmut NOVAKInformationen:
Wo: Zentralambulanz
Terminvereinbarung:
Telefonische Terminvereinbarung erforderlich, Dr. H. Novak +43 (0) 57255-56026
Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Terminvereinbarung