Im Auftrag des Landes Salzburg betreuen die Salzburger Landeskliniken den ELGA-Bereich Salzburg technisch. Wir stellen für die Häuser der Salzburger Landeskliniken, das Oberndorf, das Kardinal Schwarzenberg Klinikum (Schwarzach) und das Tauernklinikum (Zell am See und Mittersill) den gesicherten Zugang zu ELGA, zur e-Medikation und zum elektronischen Impfpass bereit. Weitere Infos finden Sie hier:
Im ELGA-Gesetz ist klar geregelt, wer auf ELGA-Gesundheitsdaten zugreifen darf: Es sind dies neben der Patientin bzw. dem Patienten ausschließlich nur jene Ärztinnen und Ärzte oder ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, die tatsächlich gerade die betreffende Patientin bzw. den betreffenden Patienten behandeln oder betreuen.
Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ermöglicht den Patienten den orts- und zeitunabhängigen Zugriff auf ihre eigenen ELGA-Gesundheitsdaten. Damit sollen die Rechte und die Autonomie der Patienten gestärkt werden.
Die ELGA-Gesundheitsdaten stehen bei einer medizinischen Behandlung oder Betreuung – und nur in diesem Zusammenhang – auch den behandelnden Gesundheitseinrichtungen, den so genannten ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (ELGA-GDA) zur Verfügung. Diese ELGA-GDA sind Krankenanstalten, Apotheken (ausschließlicher Zugriff auf die e-Medikationsdaten), niedergelassene Ärzte und Ambulatorien sowie Pflegeeinrichtungen.
Ein wichtiges Ziel von ELGA ist auch ein besserer Informationsfluss zwischen mehreren Gesundheitseinrichtungen im Rahmen der Behandlungskette.
Alle Personen die im Patientenindex des Hauptverbandes erfasst sind und einer Teilnahme nicht widersprochen haben.
Sie können der Teilnahme an ELGA kann jederzeit generell widersprechen (Opt-Out). Dieses generelle Opt-Out können Sie elektronisch über das ELGA-Portal (www.gesundheit.gv.at) oder schriftlich bei der ELGA-Widerspruchsstelle abgegeben.
Jeder ELGA-Teilnehmer hat elektronisch im Wege des ELGA-Portals (www.gesundheit.gv.at) oder schriftlich gegenüber der ELGA-Ombudsstelle das Recht:
Jeder ELGA-Teilnehmer hat gegenüber den behandelnden oder betreuenden ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (GDA) das Recht:
Der Ausspruch eines situativen Opt-Outs ist sowohl während eines Krankenhausaufenthalts (bis zur Entlassung), als auch zu Beginn einer ambulanten Versorgung möglich. Falls Sie ein situatives Opt-Out wünschen, informieren Sie bitte eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter am Aufnahmeschalter in der Ambulanz oder am Stationsstützpunkt.
In folgenden Situationen muss der Gesundheitsdienstanbieter sie auf das Recht auf Situatives Opt-Out hinweisen:
Wünschen sie ein Opt-Out werden für diese konkrete Behandlung keine Daten in ELGA registriert. Ein nachträgliches Registrieren der Daten in ELGA ist nicht möglich!
In einem weiteren Schritt sollen zukünftig auch weitere Daten wie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten über ELGA verfügbar gemacht werden. ELGA-Gesundheitsdaten werden erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ein ELGA-Gesundheitsdienstanbieter mit ELGA arbeitet, erfasst. Rückwirkend werden keine ELGA-Gesundheitsdaten verfügbar gemacht.
Zu den ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern (ELGA-GDA) zählen: