Gallenblasen- und Gallengangskarzinome

Bei den Gallenblasen- und Gallengangskarzinomen handelt es sich um bösartige Neubildungen der Gallenblase und der ableitenden Gallengängen.
Diese seltenen bösartigen Erkrankungen verursachen etwa 1-2% aller Krebserkrankungen. Die Häufigkeit zu erkranken steigt mit dem Alter an, wobei der Altersgipfel bei 60 Jahren liegt. Da die Diagnose oft nur in einem fortgeschrittenen Stadium gestellt wird, ist die Prognose der Erkrankung schlecht.

 

Gallenblasenkarzinom

Das Gallenblasenkarzinom ist eine seltene bösartige Erkrankung der Gallenblase und tritt bei Frauen häufiger als bei Männern auf.
Es ist bekannt, dass bei etwa 80% der Gallenblasenkarzinome ebenfalls ein Gallensteinleiden vorliegt. Um die Entstehung eines Gallenblasenkarzinoms zu verhindern, sollten Vorstufen, sogenannte Präkanzerosen, rechtzeitig erkannt und behandelt werden.
Hierzu zählt die sogenannte Porzellangallenblase. Durch chronische, langwierige Entzündungen kommt es zu einem Umbau der Gallenblase mit Verkalkungen. Ebenfalls haben große Gallenblasenpolypen (>1cm) ein Entartungsrisiko und sollten daher rechtzeitig operativ entfernt werden.

 

Gallengangskarzinome

Bei den Gallengangskarzinomen handelt es sich um bösartige Neubildungen der Gallengänge. Das sogenannte Cholangiozelluläre Karzinom (CCC) kann entweder die Gallenwege in der Leber (intrahepatisches CCC), die Gallenwege im Bereich der Leberpforte (Klatskin-Tumor) oder die abführenden Gallenwege (extrahepatisches CCC) betreffen.
Im Gegenteil zu dem Gallenblasenkarzinom tritt das Gallengangskarzinom vermehrt bei Männern auf.
Chronische Entzündungen der Gallenwege (primär sklerosierende Cholangitis) oder angeborene zystische Erweiterung des Gallengangsystems (Caroli-Syndrom) sind bekannte Risikofaktoren für die Entstehung eines Karzinoms. Weitere Risikofaktoren sind eine chronische Hepatitis C, Leberzirrhose, HIV-Infektion sowie eine chronisch entzündliche Darmerkrankung. Die neuesten Untersuchungen haben ebenfalls ein erhöhtes Risiko bei Rauchern und Patienten mit Diabetes mellitus festgestellt.
Symptome der Gallenblasen- und Gallengangskarzinome:
Bei den bösartigen Gallenblasen- und Gallengangskarzinomen treten Symptome oft nur spät bzw. schleichend auf. Neben Symptomen wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Gewichtsabnahme und Leistungsverlust ist vor allem die schmerzlose Gelbsucht das auffallendste Merkmal.
Bei dem sogenannten Ikterus (Gelbsucht) kommt es aufgrund einer mechanischen Enge zu einem Rückstau der Gallenflüssigkeit. In der Folge verfärben sich die Haut und die Augen gelblich. Neben einem hellen Stuhl und dunklen Urin kann ebenfalls ein quälender Juckreiz bestehen.

 

Diagnose der Gallenblasen- und Gallengangskarzinome

Wenn der Verdacht auf eine bösartige Erkrankung der Gallenblase oder der Gallengänge besteht erfolgt neben einer Blutuntersuchung und einem ausführlichen Arztgespräch eine bildgebende Diagnostik. Neben dem hochauflösenden Bauchultraschall kommt vor allem die Computertomographie (CT) zum Einsatz. In Abhängigkeit der Befunde kann ergänzend eine Magnetresonanztomographie (MR) durchgeführt werden. Liegt bereits eine Gelbsucht vor steht mit der ERCP (Endoskopische retrograde Cholangiopankreatikographie) ein diagnostisches, wie auch therapeutisches Verfahren zur Verfügung. Bei dieser endoskopischen Technik wird, ähnlich wie bei einer Magenspiegelung das Untersuchungsgerät in den Zwöffingerdarm vorgeschoben. Die Mündung des Galle- und Bauchspeicheldrüsenganges wird unter Röntgensicht sondiert und die Gallewege werden mit Kontrastmittel dargestellt. Eine bestehende Engstelle durch einen Tumor kann dargestellt und wenn nötig auch mit einem Platzhalter (Stent) wieder eröffnet werden. Zusätzlich kann bei dieser Intervention auch ein Gewebsabstrich der Gallengänge gewonnen werden.
Eine hochaktuelle Erneuerung stellt das “SpyGlass“ oder auch Cholangioskopie genannt dar. Mit dieser speziellen Technik ist es möglich Bilder direkt aus den nur wenige Millimeter messenden Gallenwegen zu erhalten. Zudem können gezielt Biopsien aus den Gallengängen entnommen werden und zur histologischen Sicherung der Pathologie zugesandt werden.

 

Therapie der Gallenblasen- und Gallengangskarzinome

Sind alle Untersuchungen abgeschlossen und etwaige Ergebnisse von Gewebsproben vorhanden wird an der Universitätsklinik für Chirurgie Salzburg ein interdisziplinäres Behandlungskonzept für den Patienten erarbeitet.
In Abhängigkeit der Ausprägung und dem Vorliegen von Absiedelungen (Metastasen) wird die individuelle Therapie mit dem Patienten ausführlich besprochen.
Bei  dem Gallenblasen- und Gallengangskarzinom stellt die operative Entfernung, falls diese möglich ist, die einzig potenziell kurative Therapie dar.
Das Ausmaß der Operation hängt von der Lokalisation und der Ausprägung ab.
Die Entfernung eines Gallenblasenkarzinoms bedarf etwa oft einer Teilentfernung der Leber, um einen Sicherheitsabstand zu erhalten.
Ist eine Operation nicht mehr möglich kommen systemische Therapien zum Einsatz. Eine Heilung ist in diesen Fällen meist nicht möglich. Jedoch kann ein Fortschreiten der Erkrankung verlangsamt, oder in seltenen Fällen auch eine Verkleinerung der Tumormassen beobachtet werden.
Zur Verhinderung eines Gallestaus können Platzhalter (Stents) mittels ERCP eingebracht werden und die Lebensqualität somit verbessert werden.
Ein weiterer endoskopischer Therapieansatz ist die Radiofrequenzablation (RFA). Wie bei der ERCP wird hierbei das Gallengangsystem sondiert und einengende Tumormassen im Gallengangsystem behandelt.

 

Vorsorge und Früherkennung der Gallenblasen- und Gallengangskarzinome

Zur Vermeidung von Gallenblasen und Gallengangskarzinomen kann eine gesunde, ausgewogene Ernährung beitragen. Insbesondere ist das Meiden von Alkohol und Rauchen zu betonen. Körperliche Aktivität hilft ein Übergewicht zu Vermeiden und beugt Blutzuckererkrankungen vor.
Bei wiederkehrenden Schmerzen im Oberbauch, vor allem nach dem Essen sollte ein chronisches Gallensteinleiden ausgeschlossen werden.
Eine Gesunden - Untersuchung kann ebenfalls helfen Frühsymptome zu erkennen und sollte regelmäßig durchgeführt werden.

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Letzte Änderung: 26.06.2024
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