Wir müssen laut Gesetz von allen Patientinnen und Patienten mit einer Pflicht-Versicherung einen Selbst-Behalt verlangen.
Dieser Selbst-Behalt beträgt aktuell:
Viele Menschen haben keine eigene Kranken-Versicherung.
Sie sind daher mitversichert.
Das sind zum Beispiel:
Für sie gelten die folgenden Selbst-Behalte.
Sie müssen höchstens für 28 Tage im Jahr einen Selbst-Behalt zahlen.
Egal, in wie vielen Krankenhäusern Sie in diesen 28 Tagen waren.
Jugendliche bis 18 Jahre müssen keinen Selbst-Behalt zahlen.
Wenn Sie es wünschen,
nehmen wir Sie in der Sonder-Klasse auf.
Haben Sie eine private Kranken-Versicherung,
schicken wir der privaten Kranken-Versicherung die Rechnung.
Bitte klären Sie vorab,
ob die private Kranken-Versicherung Ihren Aufenthalt auf der Sonder-Klasse zahlt.
Wenn Ihre private Kranken-Versicherung nicht zahlt,
müssen Sie die Kosten für die Sonder-Klasse selbst zahlen.
Dann müssen wir auch eine Anzahlung verlangen.
Wir rechnen Ihnen gerne vorab aus,
wie viel Ihr Aufenthalt auf der Sonder-Klasse kostet.
Wir können Mutter oder Vater mit kranken Kindern im Spital aufnehmen.
Die Mutter oder der Vater ist dann eine Begleit-Person.
Der Aufenthalt für eine Begleitperson kostet 21 Euro am Tag,
wenn das Kind älter als 6 Jahre ist.
Ist das Kind jünger,
ist der Aufenthalt für die Begleit-Person kostenlos.
Der Aufenthalt der Begleit-Person ist auch kostenlos:
Wenn ein Kind chronisch krank und jünger als 14 Jahre ist.
Dafür brauchen Sie eine Bestätigung von einer Ärztin oder von einem Arzt.
Diese Bestätigung bekommen Sie bei uns im Haus.
Manche Versicherungen zahlen für Transporte:
Bitte erkundigen Sie sich vorab,
ob Ihre Versicherung dafür zahlt.