Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten, aber auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt an beiden Standorten des Uniklinikums Salzburg – Campus LKH und Camps CDK – sowie in den Landeskliniken Hallein, St. Veit und Tamsweg ein weitgehendes Besuchsverbot.
Ausnahmen sind für junge Väter bzw. Partnerinnen in der Geburtenstation, für Angehörige von Patientinnen und Patienten in Palliativsituationen und an den Unikliniken für Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Absprache mit den jeweiligen Unikliniken möglich.
Es gelten jedoch die Abstandsregeln (2 Meter) und die Hygieneregeln (FFP2-Maskenpflicht und Händedesinfektion). Zusätzlich müssen alle Besucherinnen und Besucher seit 1. März bei der Zutrittskontrolle einen negativen Antigentest oder PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Selbstverständlich bieten die Salzburger Landeskliniken in akuten Situationen die Möglichkeit, einen Antigentest vor Ort zu machen. Akutsituationen bestehen zum Beispiel bei Todesfällen, Geburten oder auch Unfällen.
BESUCHSVERBOT SOWIE VERBOT VON BEGLEITPERSONEN!
BAN ON VISITING AND ACCOMPANYING PERSONS!
ZABRANA POSJETE I ZABRANA PRAĆENJE!
ZiYARET YASAĞI VE REFAKATÇİ ŞAHISLAR İÇİN YASAK!