Elektronischer Impfpass
Elektronischer Impfpass

Elektronischer Impfpass

Der e-Impfpass löst schrittweise den klassischen Papier-Impfpass ab. Ein Papier-Impfpass ist in naher Zukunft nicht mehr notwendig und kann auch nicht mehr verloren gehen. Neben den bestehenden ELGA-Anwendungen e-Befund und e-Medikation wurde der e-Impfpass auf Basis der sicheren ELGA-Infrastruktur umgesetzt.

Lesen Sie auch die Datenschutzerklärung für die eHealth-Anwendung Elektronischer Impfpass.

Dashboards zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier: 

Corona-Dashboard des Gesundheitsministeriums
Corona-Dashboard des Landes Salzburg

Daten, die auch im Papier-Impfpass stehen: Angaben zur geimpften Person, Datum der Impfung, Handelsname des Impfstoffes, Chargenbezeichnung und Name des impfenden Arztes oder der Ärztin. Ihre im e-Impfpass erfassten Impfungen können Sie über das ELGA-Portal (Zugang über www.gesundheit.gv.at mit der Handysignatur) einsehen.

Die Impfdaten werden in einem eigenen, geschützten Impfregister gespeichert. Dabei wird besonderer Wert auf die Sicherheit der Daten gelegt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen orientieren sich an den hohen ELGA-Standards.

Durch das Impfregister können epidemiologische Auswertungen wie beispielsweise zuverlässige Durchimpfungsraten sichergestellt werden. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig das in einer Pandemie ist.

Für die Ärzteschaft gibt es unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten zum e-Impfpass, um die elektronische Dokumentation bestmöglich unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort zu unterstützen:

  • Ärztinnen und Ärzte mit e-card-Anschluss haben die Möglichkeit, Impfungen über das e-card-System oder über Software-Module im bestehenden IT-System zu erfassen.
  • Da jedoch nicht überall ein e-card-Anschluss verfügbar ist (z.B. in Impfstraßen), gibt es auch die Möglichkeit der Erfassung der Impfdaten auf mobilen Geräten (sog. Impf-Tablets).

Die Impf-Ärztin bzw. der Impf-Arzt identifiziert die zu impfende Person über die eCard bzw. die Sozialversicherungsnummer. Danach wird die Impfung durch Scannen der auf der Packung angebrachten QR-Codes und durch ergänzende Angaben zum jeweiligen Impfschema (z. B. 1. oder weitere Dosis) im Impfregister gespeichert.

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Letzte Änderung: 18.12.2024
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