Text in einfacher Sprache
Sie dürfen in Notfällen immer ins Krankenhaus kommen.
Das gilt auch für verkehrsbeschränkte Patientinnen und Patienten.
Bei geplanten ambulanten oder stationären Terminen:
Bitte rufen Sie uns an,
bevor Sie kommen.
Wir reden mit Ihnen,
ob wir den Termin verschieben.
Als notwendige Begleit-Person dürfen Sie auch ins Krankenhaus,
wenn Sie verkehrsbeschränkt sind.
Folgende Personen-Gruppen brauchen 1 notwendige Begleit-Person:
In allen anderen Fällen haben verkehrsbeschränke Personen keinen Zutritt.