Corona Regeln für Patienten
Corona Regeln für Patienten

Regeln für Patientinnen und Patienten

Text in einfacher Sprache

  • Es gibt keine Zutrittskontrollen mehr.
  • Die 3G-Regel entfällt.
    Sie müssen nicht mehr nachweisen,
    ob Sie geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Es kann aber sein,
    dass Ihre Klinik oder Ihre Ambulanz einen Corona-Test macht.
  • Patientinnen und Patienten müssen in Häusern eine FFP-2-Maske tragen,
    wenn sie das können.
  • Alle Begleitpersonen müssen in Häusern eine FFP-2-Maske tragen.

Patientinnen und Patienten:

Sie dürfen in Notfällen immer ins Krankenhaus kommen.
Das gilt auch für verkehrsbeschränkte Patientinnen und Patienten.

Bei geplanten ambulanten oder stationären Terminen:
Bitte rufen Sie uns an,
bevor Sie kommen.
Wir reden mit Ihnen,
ob wir den Termin verschieben.

Begleitpersonen:

Als notwendige Begleit-Person dürfen Sie auch ins Krankenhaus,
wenn Sie verkehrsbeschränkt sind.

Folgende Personen-Gruppen brauchen 1 notwendige Begleit-Person:

  • Kinder (1 Begleit-Person)
  • Menschen mit Beeinträchtigung (1 Begleit-Person)
  • Gebrechliche Menschen (1 Begleit-Person)
  • Mütter bei der Entbindung (1 Begleit-Person)

In allen anderen Fällen haben verkehrsbeschränke Personen keinen Zutritt.

Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH | Müllner Hauptstraße 48 | A-5020 Salzburg
Telefon: +43 (0)5 7255-0 | Fax: +43 (0)5 7255-20199 | © 2013-2023
Impressum Informationssicherheit Datenschutz AGB
Letzte Änderung: 04.01.2023
x schließen