Förderungen und Finanzierung

Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz in den Vollzeit- sowie in den Teilzeitlehrgängen ist für die gesamte Ausbildungsdauer kostenlos, es fallen keine Ausbildungsgebühren an! Zusätzlich gibt es verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Angebote:

  • Bildungskarenz
  • Bildungsteilzeit
  • Fachkräftestipendium
  • Pflegestipendium
  • Ausbildungszuschuss

 

Bildungskarenz

Arbeitnehmer/innen können sich mit Einverständnis des Ar­beitgebers für zwei bis max. zwölf Monate von der Arbeit freistellen lassen, ohne das bestehende Dienstverhältnis auf­lösen zu müssen. Während der Bildungskarenz erhalten sie ein Weiterbildungsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Die Bildungskarenz kann auch in Teilen von mind. zwei Monaten konsumiert werden.

Weitere Infos: AMS Salzburg

Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit dauert zumindest vier Monate und max. zwei Jahre. Sie ist ein berufsbegleitendes Weiterbildungsan­gebot, das die Bildungskarenz ergänzt. Während der Wei­terbildung kann man aktiv im Beruf bleiben und muss nicht aufhören zu arbeiten.

Auf Basis einer Vereinbarung mit dem Unternehmen kann die Arbeitszeit zwischen 25 und 50% der Normalarbeitszeit lie­gen, darf jedoch nicht unter 10 Stunden pro Woche sinken.

Weitere Infos: AMS Salzburg

Fachkräftestipendium (für die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz)

Das Fachkräftestipendium gilt für Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2023 beginnen, in der Höhe des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe im Höchstmaß bis drei Jahre. Damit werden Ausbildungen gefördert, in denen Fachkräfte fehlen und die einen Abschluss ermöglichen. Die Ausbildung muss mind. drei Monate und 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer umfassen. Voraussetzungen sind, dass Sie in den letzten 15 Jahren mind. vier Jahre beschäftigt waren und keinen akademischen Abschluss haben. Die Abwicklung läuft über das AMS.

Weitere Infos: AMS Salzburg

Pflegestipendium

Das Pflegestipendium garantiert die Existenzsicherung für Ausbildungen in bestimmten Berufen, die ab dem 1. September 2022 begonnen werden, in Höhe von mind. € 1.400,- monatlich (bzw. € 1.300,- im Rahmen von Arbeitsstiftungen). Es gilt für Ausbildungen im Ausmaß von mind. 25 Wochenstunden für die Dauer der Ausbildung (max. vier Jahre).

Das Pflegestipendium kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:

  • Sie sind arbeitslos oder für die Dauer der Ausbildung karenziert.
  • Das Ende Ihrer Ausbildungspflicht, die mit dem 18. Lebensjahr endet, liegt zum Zeitpunkt des Beginns Ihrer Ausbildung mind. zwei Jahre zurück.
  • Sie haben einen Ausbildungsplatz (z. B. im Rahmen Ihrer Ausbildung oder einer Arbeitsstiftung).
  • Die Ausbildung muss vor Beginn mit dem AMS vereinbart werden.

Die Umsetzung erfolgt durch das AMS.

Weitere Infos: AMS Salzburg sowie Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Ausbildungszuschuss

Auszubildende, die keine AMS-Leistung beziehen, erhalten einen Ausbildungszuschuss in Höhe von € 600,- pro Monat. Dadurch werden v. a. Personen unterstützt, die vor Beginn der Ausbildung zur Pflegefachassistenz oder zur Operationstechnischen Assistenz noch nicht berufstätig waren.

Weitere Infos: AK Salzburg

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Letzte Änderung: 13.02.2024
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