Im Jahr 2008 ratifizierte Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention. Diese verbietet „jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantiert Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen“ (Artikel 5, Ziffer 2).

Bereits zwei Jahre davor, also im Jahr 2006, war in den Salzburger Landeskliniken die Position einer Behinderten-Vertrauensperson ins Leben gerufen worden. „Das passierte damals auf Initiative eines Arztes, der selbst betroffen war, und des Betriebsrats“, erinnert sich Sabine Aigner. „Damals ist auch die Behindertenkommission der SALK entstanden. In dieser sind der Betriebsrat, die Behinderten-Vertrauensperson, die Arbeitsmedizin und der Servicebereich Personal und Recht vertreten.“

Sabine Aigner wurde 2006 zur ersten Behinderten-Vertrauensperson gewählt. Mittlerweile übt die heute 53-Jährige diese Funktion seit 18 Jahren aus: Zum einen ist sie für die Angestellten am größten Standort zuständig, dem Uniklinikum Campus LKH, zum andern ist sie Zentral-Behindertenvertrauensperson für die gesamte Gruppe mit ihren fünf Standorten (siehe weitere Facts).

Sabine Aigner lebt selbst mit einer Behinderung und leidet seit ihrer Kindheit an einem genetischen Defekt, der 1991 erstmals diagnostiziert wurde: „Das ist eine Muskelerkrankung.“ Trotz ihrer Erkrankung arbeitet sie seit 30 Jahren in den Salzburger Landeskliniken. „Ich habe 1994 am LKH als Stationsgehilfin in der damaligen Abteilung für Unfallchirurgie begonnen und mich dann zur Pflegehelferin weitergebildet.“

2005 kam sie dann „eher ungeplant“ in die Verwaltung, wie sie erzählt. Sie absolvierte die Dienstprüfung des Landes, holte den Lehrabschluss als Verwaltungsassistentin nach und ließ sich zudem als Expertin für barrierefreie Gebäude und Umgebung zertifizieren.

Für ihre Funktion als Behinderten-Vertrauensperson ist sie von der „normalen“ Arbeit teilweise freigestellt: „Meine Aufgabe ist ziemlich identisch mit der des Betriebsrats“, schildert Sabine Aigner. „Ich habe die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bereiche zu überprüfen und darauf zu achten, dass die Rechte der Menschen mit Behinderung im Unternehmen gewahrt werden, und ich unterstütze bei einem Arbeitsplatzwechsel, wenn das aufgrund einer Erkrankung oder nach einem Unfall notwendig ist – immer in Zusammenarbeit mit der Arbeitsmedizin, dem Betriebsrat, dem Servicebereich Personal und Recht und der Behindertenkommission der SALK.“

Sabine Aigners Credo: Auch Menschen mit Behinderung leisten wichtige Beiträge in einem Unternehmen: „Eine Behinderung heißt nicht automatisch, dass man weniger arbeitet, und der Grad der Behinderung sagt nichts über die Arbeitsfähigkeit aus. Die Betroffenen sind in den SALK in allen Bereichen eingesetzt. Es gibt auch Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte mit einer Behinderung – zum Teil mit wirklich schweren Erkrankungen.“ Am häufigsten betroffen seien der Stütz- und Bewegungsapparat. Zudem gebe es viele neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose (MS). Und: „Psychische Erkrankungen nehmen auf jeden Fall zu.“

Als Behinderten-Vertrauensperson für den Standort LKH hat sie immer dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr Sprechstunden. „Ich bin aber fast jederzeit erreichbar und stehe auch für Termine nach Vereinbarung zu Verfügung. Das Angebot nehmen die Mitarbeiter auch oft in Anspruch – häufig werden sie von der Arbeitsmedizin oder dem Betriebsrat an mich verwiesen.“

Innerhalb der Teams gebe es mit behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kaum Probleme, berichtet Sabine Aigner. „Wenn, dann ist das vor allem, solange eine Krankheit nicht sichtbar und auch nicht kommuniziert wird. Dann gibt es längere Krankenstände und es heißt schon mal, die oder den ‚freut’s nicht richtig‘.“ Die Behinderten-Vertrauensperson empfiehlt in solchen Fällen immer offene Kommunikation: „Hier sind auf jeden Fall beide Seiten gefordert – die Betroffenen selbst, aber auch die Kolleginnen und Kollegen.“

Behinderten-Vertrauenspersonen werden gewählt wie Betriebsräte. „Ab fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Kreis der begünstigt behinderten Menschen zählen, ist eine Wahl möglich.“ Gewählte Vertrauenspersonen gibt es an beiden Standorten des Uniklinikums – Campus LKH und Campus CDK – sowie in der Landesklinik Tamsweg. In den Landeskliniken Hallein und St. Veit fungieren Betriebsräte als Behinderten-Vertrauenspersonen. Sabine Aigners großer Wunsch: Dass sich auch an diesen Standorten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kreis der begünstigt Behinderten, „die ein Interesse daran haben, sich für Menschen einzusetzen“, der Wahl als Vertrauensperson stellen.

Weitere Facts

  • Die Salzburger Landeskliniken (SALK) haben fünf Standorte: das Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Christian-Doppler-Klinik sowie die Landeskliniken Hallein, St. Veit und Tamsweg
  • 270 der etwas mehr als 7000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Bescheid des Sozialministeriumservice und gelten damit offiziell als behinderte Personen.
  • Bei 87 Personen liegt der Grad der Behinderung zwischen 20 und 40 Prozent. 183 haben einen Grad von mehr als 50 Prozent und sind damit „Begünstigt Behinderte“.
  • Ab 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Unternehmen verpflichtet, eine „begünstigt behinderte“ Person einzustellen oder eine Ausgleichstaxe in der Höhe von 320 (bei 25 bis 99 Beschäftigten) bis 477 Euro (bei mehr als 400 Beschäftigten) pro „offener Pflichtstelle“ zu zahlen.
  • „Begünstigt Behinderte“, die blind sind, auf einen Rollstuhl angewiesen, jugendlich, in Ausbildung oder über 55 Jahre alt sind, werden doppelt angerechnet.
  • Die SALK müssen als Unternehmen des Landes keine Ausgleichstaxe zahlen, da das Land Salzburg insgesamt die Quote erfüllt.
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH | Müllner Hauptstraße 48 | A-5020 Salzburg
Telefon: +43 (0)5 7255-0 | © 2013-2024
Impressum Informationssicherheit Datenschutz AGB
Letzte Änderung: 25.03.2021
x schließen