Kostenübernahme / Privatleistung

Untersuchungen erfolgen entsprechend den gesetzlichen Regelungen bei Indikation mit direkter Verrechnung mit den Krankenkassen. Wenn es sich um Wunschuntersuchungen ohne medizinische Indikation handelt erfolgt die Rechnungslegung entsprechend einer Privatleistung.  

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Letzte Änderung: 13.11.2024
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