Chirurgische Endoskopie und Intraluminale Chirurgie (CEIC) der UK für Chirurgie
Landeskrankenhaus
Müllner Hauptstraße 48
A-5020 Salzburg
Tel.: +43 (0) 5 7255 – 54001
Fax: +43 (0) 5 7255 – 54008
Email: endoskopie@salk.at
Ltd. OA Dr. Josef Holzinger
Email: j.holzinger@salk.at
Patienten, die nicht essen können / dürfen oder wollen benötigen Trink- oder Sondennahrung, damit sie ausreichend mit Flüssigkeit, Kalorien und Nährstoffen versorgt werden können, um das zu gewährleisten ist eine Nahrungsgabe über transnasale oder perkutane Sonden notwendig.
Eine andere Indikation für eine PEG Sonde ist, wenn vom Krankheitsverlauf her vorherzusehen ist, dass die Ernährung über Wochen oder Monaten mit einer Sonde erfolgen muss, so ist die perkutane endoskopische Gastrostomie (eine Ernährungssonde durch die Bauchwand in den Magen), das Mittel der Wahl.
An unserer Abteilung muss jeder Patient sein Einverständnis zur Untersuchung schriftlich geben. Ist dies aus diversen Gründen nicht möglich, muss der Patient besachwaltet werden. Das heißt, dass ein gerichtlicher Beschluss notwendig ist, der festlegt, wer für den Patienten in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf. Diese Person nennt sich Sachwalter. Für diesen Eingriff ist die Unterschrift des Sachwalters nötig.
Es besteht auch die Möglichkeit Patienten von Altenheimen zum Legen einer PEG an unsere Abteilung zu transferieren.