Hygiene

Zum Wohle Ihres Kindes bitten wir Sie, die hygienischen Richtlinien in Absprache mit dem Pflegepersonal/Arzt einzuhalten. Aus hygienischen Gründen ersuchen wir Sie um Ordnung, Sauberkeit und Eigenverantwortlichkeit im Patientenzimmer. Bei Kindern mit ansteckenden Erkrankungen besteht „Kittelpflicht“, deshalb ist der Besuch von Geschwistern und anderen Kindern nicht erlaubt. Bitte halten Sie in diesen Zimmern die Hygienerichtlinien ein. Eine persönliche Anweisung diesbezüglich erhalten Sie durch die zuständige Pflegeperson.

Weitere wichtige Empfehlung der Krankenhaushygiene

Die Besucher von „abwehrgeschwächten PatientInnen“ müssen beim Betreten des Krankenzimmers (vor Kontakt mit dem Patienten) eine Händedesinfektion durchführen. Die Besucher dürfen sich nicht in das Bett der PatientInnen setzen oder Besucherkinder hineinlegen. Besucherkinder dürfen keine Utensilien der „infektiösen PatientInnen“ verwenden und damit spielen.
Besucher dürfen nicht in andere Patientenzimmer gehen.
Besuche auf anderen Abteilungen sollen nicht vor dem Besuch eines „abwehrgeschwächten Patienten“ erfolgen.
Besucher von „infektiösen PatientInnen“ müssen vor dem Verlassen des Patientenzimmers eine Händedesinfektion durchführen. Für besuchende Angehörige gilt, dass sie gesund sein müssen.

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Letzte Änderung: 20.12.2024
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