Begleitpersonen

"Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben."
(aus der „Charta für Kinder im Krankenhaus“, Artikel 2, UNESCO)

Sie sind auf unserer Station herzlich willkommen. Wir möchten Ihren Aufenthalt als Begleitperson so angenehm wie möglich gestalten. Damit Sie sich mit einigen organisatorischen Dingen leichter vertraut machen können, haben wir für Sie einige wichtige Punkte zusammengestellt.
Sie haben die Möglichkeit, mit Ihrem kranken Kind aufgenommen zu werden. Auskunft bzgl. Kosten erhalten Sie von der Aufnahmekanzlei. Für die Dauer des Aufenthaltes Ihres Kindes wird Ihnen von der Station eine Liege zur Verfügung gestellt.
Für die Handhabung sind Sie selbst verantwortlich. Wir ersuchen Sie, die Liege morgens bis 7.30 Uhr zusammenzuklappen, damit genügend Platz für die Morgenarbeit und Visite bereitsteht. Der Platz zum Aufstellen der Liege befindet sich im hinteren Teil des Zimmers.
Die Mahlzeiten erhalten Sie, wie schon erwähnt, auf der Station.
Sollte es keine Aufnahmemöglichkeiten auf Ihrer Station geben, so haben wir für Sie eine weitere Möglichkeit einer Unterbringung im 1. OG, Haus Süd, Gangende-Ost im Kinderspital geschaffen. Wichtige Info diesbezüglich erhalten Sie von Ihrer Station oder über die Aufnahmekanzlei.

Weitere Unterbringungsmöglichkeit für Angehörige von kranken Kindern bietet das Ronald McDonald Elternhaus – bitte wenden Sie sich an die Pflegeperson.
Ronald McDonald Elternhaus, Müllner Hauptstr. 23, 5020 Salzburg
Hausleiterin: Eva Maria Roth, Mo – Fr von 08.00 bis 12.00 Uhr unter
Tel.: +43(0)662- 424869 oder +43(0)664 20 27 532

Mithilfe bei der Pflege Ihres Kindes

Die Pflege Ihres Kindes möchten wir gerne mit Ihnen gemeinsam gestalten, wobei Sie soviel wie möglich selbst machen dürfen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Aufgaben Sie übernehmen können und die zuständige Pflegeperson steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Bitte teilen Sie uns alle Veränderungen, die Sie an Ihrem Kind beobachten mit. Für ein Kind ist es angenehmer, von vertrauten Personen versorgt zu werden. Gerne dürfen Sie Ihrem Kind das Lieblingsspielzeug mitbringen, doch halten Sie die Anzahl der Spielsachen begrenzt. Sie sind auch für Ihre Spielsachen selbst verantwortlich.

Rechtliche Aspekte

Während Ihrer Anwesenheit/Mitpflege Ihres Kindes als Begleitperson obliegt Ihnen die Aufsichtspflicht. Sie sind nur dann davon entbunden, wenn Sie Ihre Abwesenheit dem Pflegepersonal melden.
Wenn Sie mit Ihrem Kind im Krankenhausgelände (nach ärztlicher Rücksprache) spazieren gehen, sind Sie in diesem Bereich im Falle eines Unfalles versichert. Die Ihnen zugeteilte Pflegeperson ist bemüht, Ihnen professionelle Unterstützung,praktische Anleitung und Beratung bei der Pflege Ihres Kindes zu geben, aber auch vorbeugend (präventiv) zu handeln.
Sollten Sie die pflegerischen Aufgaben alleine an Ihrem Kind übernehmen, bitten wir Sie, sich im Falle von Unklarheiten oder Zweifel sofort an das Pflegepersonal zu wenden.

Dem Pflegepersonal obliegt während des stationären Aufenthaltes Ihres Kindes auch die Kontrollpflicht:
Bei der Allgemeinen Pflege (z. B. Hautkontrolle, Harn- und Stuhlkontrolle etc.) und bei der Speziellen Pflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandkontrolle etc.).
Wir bitten Sie diesbezüglich um Verständnis.
Für herbeigeführte Schäden (Mobiliar, Spielzeug etc.), die während Ihrer Anwesenheit/Mitpflege durch Ihr Kind oder ein Besucherkind, für welches Sie verantwortlich sind, verursacht wurden, tragen Sie die Haftung.

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Letzte Änderung: 20.12.2024
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