Ärzteinformation

Zuweisungsinformationen

Wir bitten um Verständnis, dass telefonische Zuweisungen zur stationären Aufnahme nur in akuten Notfällen möglich sind. In allen anderen Fällen ist es erforderlich, die Patienten über die Ambulanz zu schicken.

Patienten mit allen, dem neurochirurgischen Behandlungsspektrum zuordenbaren Erkrankungen können der allgemeinen Ambulanz (ohne Voranmeldung) oder den Spezialambulanzen (nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 (0)5 7255 - 34402, 34403 oder 34404) zugewiesen werden.

Akutfälle jeglicher Art werden täglich über die allgemeine Neurochirurgische Ambulanz abgewickelt. Notfälle können jederzeit (24 h) über den neurochirurgischen Hauptdienst telefonisch unter +43 (0)5 7255-56120 angekündigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Patienten mit akuter Lumbago oder Lumboischialgie primär über den Facharzt für Neurologie abgeklärt werden. Patienten ohne Notfallindikation (Parese, Caudasymptomatik) sollten bereits mit CT- oder MR-Bildern (nicht nur schriftlichen Befunden) vorstellig werden, um nicht nach CT/MR-Diagnostik wiederbestellt werden zu müssen. Patienten mit frischen Wirbelsäulen-Traumen werden in Salzburg im Regelfall von der Unfallchirurgischen Klinik des Landeskrankenhauses versorgt.

Bitte informieren Sie Ihre Pateinten darüber, dass der Aufnahmetermin unter Umständen aufgrund von Notfällen mit Aufnahme- und Behandlungspriorität verschoben werden muss. Sollten von Seiten des Patienten Verschiebungen von Aufnahmeterminen erforderlich sein, so bitten wir um möglichst frühzeitige Information im Sekretariat der Neurochirurgischen Klinik (Frau Sabine Holzer, Tel. Nr. +43 (0)5 7255 - 34402).

Wenn Sie Patienten zur geplanten Operation zuweisen, beachten Sie bitte, dass die Blutverdünnung entsprechend abgesetzt bzw. substituiert wird (niedermolekulare Heparingabe ist als überbrückender Ersatz im Regelfall kein Problem), dass der Patient sämtliche Röntgenbilder und Vorbefunde mitnimmt, und dass es nicht notwendig ist, nüchtern anzureisen.

Wenn Sie Patienten für eine geplante Embolisation oder Stentversorgung zuweisen, die eine spezielle Antikoagulation benötigen, bitten wir Sie, den Anweisungen des speziellen Ambulanzbriefes Folge zu leisten).

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Letzte Änderung: 25.03.2024
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