Patienteninformation Ambulanzen

Die Zuweisung erfolgt durch Ihren Hausarzt oder den niedergelassenen Facharzt.

Abhängig von den Krankenkassen wird für Humangenetische Beratungen und Laboruntersuchungen ein chefärztlich genehmigter Überweisungsschein benötigt.

Für genetische Laboruntersuchungen ist im österreichischen Gentechnikgesetz eine Einverständniserklärung vorgesehen. Nach entsprechender Information durch eine/n qualifizierte/n Arzt/Ärztin gibt der/die Patient/in das schriftliche Einverständnis zur geplanten Untersuchung.

Für telefonische Auskünfte stehen wir Ihnen Mo.-Fr. von 8:30 bis 11:00 gerne zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zur Humangenetischen Beratung finden Sie hier bzw. unser Patienteninformationsblatt zu genetischen Analysen hier.

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Letzte Änderung: 13.09.2023
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