Arztinformation Ambulanzen

Zuweisungen

Abhängig von den Krankenkassen wird für Humangenetische Beratungen und Laboruntersuchungen ein chefärztlich genehmigter Überweisungsschein benötigt.

Für genetische Laboruntersuchungen ist im österreichischen Gentechnikgesetz eine Einverständniserklärung vorgesehen. Nach entsprechender Information durch eine/n qualifizierte/n Arzt/Ärztin gibt der/die Patient/in das schriftliche Einverständnis zur geplanten Untersuchung.

Für telefonische Auskünfte stehen wir Ihnen Mo.-Fr. von 8:30 bis 11:00 gerne zur Verfügung.

Downloads für Zuweiser/innen

  • Formulare zum Download finden Sie hier
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH | Müllner Hauptstraße 48 | A-5020 Salzburg
Telefon: +43 (0)5 7255-0 | © 2013-2024
Impressum Informationssicherheit Datenschutz AGB
Letzte Änderung: 19.07.2024
x schließen