Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.
Voll- und Teilzeit
Dienstort
Christian-Doppler-Klinik Salzburg – Universitätsklinikum der PMU
Bewerbungsfrist 03.11.2024
Eintrittstermin: ab sofort
Abteilung: UK f. Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der PMU
Die Division für forensische Psychiatrie ist ein Teil der UKPPP Salzburg und behandelt psychisch kranke Rechtsbrecher, welche aufgrund fehlender Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit) in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen wurden (§11StGB; § 21.1 StGB).
Die forensische Station verfügt über 15-18 vollstationäre Betten, über eine Tagesklinik und eine Nachsorgeambulanz.
Ihre Arbeit in der geschlossen geführten Station ist vielseitig. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung von psychiatrischen, kriminaltherapeutischen bzw. kriminalpräventiven Therapiekonzepten als Teil eines multiprofessionellen Teams. Sie tragen dazu bei, unseren PatientInnen zu einem deliktfreien Leben zu verhelfen.
Der Großteil unserer PatientInnen leidet an einer psychotischen Störung. Die Aufenthaltsdauer beträgt oft mehrere Monate. Im Zentrum der therapeutischen Arbeit steht ein sozialpsychiatrischer Ansatz, sie befassen sich dementsprechend mit sozialen, kulturellen sowie Umgebungsfaktoren, die für die seelische Gesundheit und Krankheit ihrer Patienten von Bedeutung sind. Aufgrund der Aufenthaltsdauer der PatientInnen haben Sie ausreichend Zeit einen umfangreichen Behandlungsplan zu verwirklichen.
Ihr Aufgabenbereich:
Das Mindestgehalt beträgt 6.963,60 bzw. 4.967,40 EUR brutto auf Basis Vollzeit (14 x jährlich). Die tatsächliche Einstufung ergibt sich unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Vordienstzeiten.