"Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben."
(aus der „Charta für Kinder im Krankenhaus“, Artikel 2, UNESCO)
Sie sind auf unseren Station herzlich willkommen und können mit Ihrem kranken Kind aufgenommen werden. Was das kostet, erfahren Sie in der Aufnahmekanzlei.
Zum Schlafen geben wir Ihnen eine Liege. Diese klappen Sie bitte in der Früh bis 7.30 Uhr zusammen, damit unser Personal Platz zum Arbeiten hat. Der Platz zum Aufstellen der Liege ist im hinteren Teil des Zimmers.
Für längere Aufenthalte steht auch das Ronald McDonald Haus Salzburg zur Verfügung.
Mithilfe bei der Pflege Ihres Kindes
Die Pflege Ihres Kindes möchten wir mit Ihnen gemeinsam gestalten, wobei Sie soviel wie möglich selbst machen dürfen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Aufgaben Sie übernehmen können. Die zuständige Pflegeperson steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Bitte teilen Sie uns alle Veränderungen, die Sie an Ihrem Kind beobachten mit. Für ein Kind ist es angenehmer, wenn es eine vertraute Person versorgt. Gerne dürfen Sie Ihrem Kind das Lieblingsspielzeug mitbringen. Sie sind für Ihre Spielsachen selbst verantwortlich.
Aufsichtspflicht
- Während Ihrer Anwesenheit und Mitpflege Ihres Kindes als Begleitperson haben Sie die Aufsichtspflicht. Von dieser sind Sie nur entbunden, wenn Sie sich beim Pflegepersonal abmelden.
- Wenn Sie mit Ihrem Kind (nach ärztlicher Rücksprache) im Krankenhausgelände spazieren gehen, sind Sie im Falle eines Unfalles versichert.
- Die Ihnen zugeteilte Pflegeperson ist bemüht, Ihnen professionelle Unterstützung, praktische Anleitung und Beratung bei der Pflege Ihres Kindes zu geben, aber auch vorbeugend (präventiv) zu handeln. Sollten Sie die pflegerischen Aufgaben alleine an Ihrem Kind übernehmen, bitten wir Sie, sich im Falle von Unklarheiten oder Zweifel sofort an das Pflegepersonal zu wenden.
- Dem Pflegepersonal obliegt während des stationären Aufenthaltes Ihres Kindes auch die Kontrollpflicht bei der allgemeinen Pflege (z. B. Hautkontrolle, Harn- und Stuhlkontrolle etc.) und bei der speziellen Pflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandkontrolle etc.).
- Für Schäden, die Sie oder ein Besucherkind verursachen, tragen Sie die Haftung.