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Wenn's weh tut!
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Ihre Karriere bei uns
Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Universitätsklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.
Klinische/r- Psychologe/-in (w/m/d)
Aufgabenbereich
- Klinisch-psychologische Beratung und Behandlung von psychiatrischen PatientInnen
- Aufsuchende Tätigkeit im Rahmen der Integrierten Psychiatrischen Versorgung zur Unterstützung von PatientInnen in ihrem häuslichen und sozialen Umfeld
- Aufgaben im Rahmen des Case Managements: u.A. Unterstützung bei der Krankheits- und Alltagsbewältigung (Medikamentenmanagement, Tagesstrukturierung, Begleitung zu Terminen, Vernetzung mit Helfersystemen, Angehörigenarbeit)
- Zusammenarbeit im interdisziplinären Team zur Planung und Umsetzung individueller Behandlungsstrategien
- Evaluierung des kognitiven und affektiven Funktionsniveaus sowie fallweise psychodiagnostische Untersuchungen
- Eine Teilzeitanstellung bis zu 30 Wochenstunden ist möglich
Fachliche Anforderungen
- Eintragung in die Liste der Klinischen PsychologInnen
- Nachgewiesene Tätigkeit in einer Einrichtung des Gesundheitssystems
- Nachgewiesene Erfahrung in klinisch-psychologischer Diagnostik
Persönliche Anforderungen
- Zuverlässigkeit
- Flexibilität
- Teamfähigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Setzen von Prioritäten
Wünschenswerte Anforderungen
- Fähigkeit zu eigenständigem Arbeiten und zur Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten
- Bereitschaft zur Vorlesungstätigkeit an der PMU und zur Betreuung und Supervision von Psychologie- und PsychotherapiestudentInnen sowie AusbildungspsychologInnen
Gehalt gemäß Landesbediensteten-Gehaltsgesetz
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