Assistenzarzt/-ärztin für Pathologie (w/m/d)

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Wenn's weh tut!

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Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Universitätsklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.

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Assistenzarzt/-ärztin für Pathologie (w/m/d)

Landeskrankenhaus Salzburg - Universitätsklinikum der PMU
Vollzeit
Bewerbungsfrist: 14.09.2026

Aufgabenbereich

In Abhängigkeit vom jeweiligen Ausbildungsstand:
  • Durchführung von Obduktionen und Erstellung von Obduktionsbefunden
  • Makroskopischer Zuschnitt von Operationspräparaten
  • Mikroskopische Befundung von zytologischen und histologischen Präparaten
  • Erstellung integrierter molekularpathologischer Befunde
  • Vertretung des Fachs Pathologie in interdisziplinären Tumorboards
  • Aktive Teilnahme an klinisch-pathologischen Konferenzen

Fachliche Anforderungen

  • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin
  • Routiniertes Beherrschen der deutschen Sprache (C1)
  • Alle Voraussetzungen für die Eintragung in die Österreichische Ärzteliste müssen erfüllt sein

Persönliche Anforderungen

  • Zuverlässigkeit
  • Flexibilität
  • Setzen von Prioritäten
  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Hohe Motivation und Leistungsbereitschaft

Wünschenswerte Anforderungen

  • Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Fachs Pathologie, insbesondere digitale Pathologie und Einsatz von KI
  • Kenntnisse in molekularbiologischen Methoden
  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Mitarbeit an wissenschaftlichen Projekten

Gehalt gemäß Landesbediensteten-Gehaltsgesetz

€ 5.311,00
€ 7.637,40
Das Mindestgehalt beträgt 5.311,00 EUR brutto auf Basis Vollzeit (14 x jährlich). Die tatsächliche Einstufung ergibt sich unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Vordienstzeiten.
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