Plastische Ambulanz HNO

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Wenn's weh tut!

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Plastische Ambulanz HNO
Standort
Universitätsklinik für Hals-Nasen-Ohren-Krankheiten
Spezialambulanz für funktionelle und ästhetische HNO-Chirurgie
Landeskrankenhaus Salzburg
Müllner Hauptstraße 48
A-5020 Salzburg
Gebäude H
Eingang H1
Ebene EG
Über unsere Einrichtung

In der Spezialambulanz für funktionelle und ästhetische HNO-Chirurgie bieten wir verschiedene plastische Eingriffe im HNO-Bereich an. Die häufigsten operativen Eingriffe sind die Nasenkorrektur, die Ohranlegeplastik bei abstehenden Ohren sowie die Korrektur von Schlupfliedern. 

In einem Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit, um auf Ihr persönliches Anliegen einzugehen, Sie über die verschiedenen ästhetischen chirurgischen und nicht chirurgischen Behandlungsmöglichkeiten aufzuklären und um mit Ihnen ein optimales Behandlungskonzept zu erarbeiten.

Geplante ambulante Behandlung:

Die Ambulanz können Sie mit einer Überweisung und vereinbartem Termin aufsuchen.

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen zu Ihrer geplanten Behandlung mit:

  • e-card (europäische Krankenversicherungskarte)
  • Bestätigung der Kostenübernahme für eine geplante Behandlung im EU-Ausland (E-112/S2 Formular)
  • Drittstaaten: Bestätigung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung
  • Lichtbildausweis
  • Ärztliche Überweisung
  • Allergie-, Diabetiker-, Implantat- oder Blutverdünnungsausweis
  • Medikamentennamenliste bzw. Verpackungen der Medikamente, die Sie einnehmen
  • Aktuelle Befunde und Röntgen-, MR- oder CT-Bilder
  • Adresse und Telefonnummer der von Ihnen gewünschten Vertrauensperson

Akute ambulante Behandlung:

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen zu Ihrer Behandlung mit:

  • e-card (europäische Krankenversicherungskarte)
  • Lichtbildausweis

Sie benötigen eine Überweisung Ihrer Hausärztin bzw. Ihres Hausärztin oder einer Fachärztin bzw. eines Facharztes für HNO-Krankheiten.

Bitte melden Sie sich am Ambulanzschalter an. Dort fragen wir sie nach dem Namen Ihrer Hausärztin bzw. Ihres Hausarztes oder Ihrer HNO-Ärztin bzw. Ihres HNO-Arztes sowie nach Befunden, die Sie mitgebracht haben, bzw. die wir noch anfordern müssen.

Operatives Spektrum:

  • Korrektur abstehender Ohren (Ohranlegeplastiken) führen wir in der Regel tagesklinisch und in örtlicher Betäubung durch. Die Kosten übernimmt bis zum 15. Lebensjahr die Sozialversicherung. Nach dem 15. Lebensjahr gilt der Eingriff als ästhetische Operation, die Sie selbst bezahlen müssen.
  • Nasenkorrekturen (Rhinoplastik) führen wir in der Regel in Vollnarkose und stationär durch. Unser Spektrum reicht von funktionellen Septorhinoplastiken, Revisions-Rhinoplastiken mit Rekonstruktionen durch Ohr- oder Rippenknorpel bis hin zu rein ästhetischen Nasenkorrekturen.
  • Die Korrektur von Schlupflidern (Blepharoplastik) sowie andere Eingriffe wie Narbenkorrekturen im Hals- und Gesichtsbereich nehmen wir in der Regel tagesklinisch und in örtlicher Betäubung vor.

Bitte geben Sie Ihren Patientinnen und Patienten eine aktuelle Medikamenten-Liste und relevante medizinische Vorbefunde oder Röntgenbilder (CD, digitaler Zugang) mit.