Ihr Aufenthalt von A bis Z

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Wenn's weh tut!

Ihr Aufenthalt von A bis Z
Abmeldung/Revers

Möchten Sie, wenn es Ihr Gesundheitszustand zulässt, kurz eines der umliegenden Geschäfte oder die Bank aufsuchen, teilen Sie dies bitte jedenfalls dem Stationspersonal mit.

Vorzeitige Entlassung auf eigenen Wunsch

Sollten Sie gegen den Rat Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes das Krankenhaus vorzeitig verlassen wollen, so handeln Sie auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die vorzeitige Entlassung auf eigene Gefahr nennt man „Revers“. In diesem Fall muss Sie unser ärztliches Personal umfassend über die Problematik Ihrer veranlassten Behandlungsbeendigung bzw. -unterbrechung aufklären und Sie müssen Ihren Wunsch durch Unterschrift auf dem Revers bestätigen. Sie dürfen das Krankenhausgelände nur in ziviler Kleidung verlassen.

Anmeldung und Aufnahme

Melden Sie sich bitte in der Aufnahme des Hauses und in der Klinik oder Abteilung, in die Sie überwiesen wurden.

Können Sie nicht selbst zur Aufnahme kommen und gibt es auch keine bevollmächtigte Person, kommt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Patienten-Aufnahme in Ihr Zimmer.

Patientinnen und Patienten ohne Sonderklasse-Versicherung können auf eigenen Wunsch und gegen Aufpreis in die Sonderklasse aufgenommen werden. Weitere Information finden Sie unter dem Punkt Kosten.

Auskunft und Vertrauensperson

Sofern Sie bei Ihrer Aufnahme keine Auskunftssperre veranlassen, sind wir berechtigt, Ihrer Familie und Ihren Freunden zu sagen, auf welcher Station Sie betreut werden. Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand und andere medizinische Belange dürfen wir ausschließlich an die von Ihnen benannte Vertrauensperson weitergeben. Diese Vertrauensperson erhält ein Passwort, mit dem sie sich am Telefon identifizieren kann. Falls Sie eine Auskunftssperre wünschen, teilen Sie uns das bitte bei Ihrer Aufnahme mit!

Begleitpersonen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Begleitpersonen mit aufgenom­men werden. Hierfür wird eine Begleitpersonengebühr pro Tag eingehoben. Nähere Informationen erhalten Sie an der jeweiligen Abteilung. Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten besteht generell die Möglichkeit der Aufnahme einer Begleitperson.

Blumen und Pflanzen

Vasen für Blumen stehen auf jeder Station. Topf-Pflanzen mit Erde sind leider verboten. Grund dafür ist die Hygiene.

Checkliste

Bitte nehmen Sie Folgendes zu Ihrer ambulanten Untersuchung oder Behandlung mit:

  • e-card (europäische Krankenversicherungskarte)
  • Bestätigung der Kostenübernahme für eine geplante Behandlung im EU-Ausland (E-112/S2 Formular)
  • Drittstaaten: Bestätigung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung
  • Lichtbildausweis
  • Ärztliche Überweisung
  • Allergie-, Diabetiker-, Implantat- oder Blutverdünnungsausweis
  • Medikamentennamenliste bzw. Verpackungen der Medikamente, die Sie einnehmen
  • Aktuelle Befunde und Röntgen-, MR- oder CT-Bilder

Für die stationäre Aufnahme brauchen Sie überdies:

  • Adresse und Telefonnummer der von Ihnen gewünschten Vertrauensperson
  • Kostenübernahmeerklärung bei geplantem Aufenthalt mit Sonderklassedeckung
  • Eigene Medikamente für den Aufnahmetag
  • Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, wenn vorhanden
  • Toilettenartikel, Zahnbürste, Pyjama
  • Rutschfeste Hausschuhe
  • Persönliche Utensilien wie Brille, Trainingsanzug, Ohropax, Zahnprothese, Gehhilfen, Lesestoff, Ladekabel, für Kinder eigenes Spielzeug

Lassen Sie bitte größere Geldbeträge und Wertsachen zu Hause!

Dolmetscherdienst

Es besteht im Uniklinikum die Möglichkeit, einen Dolmetscherdienst in Anspruch zu nehmen. Bitte geben Sie den Wunsch am Aufnahmeschalter oder beim Pflegepersonal bekannt Auch in Gebärdensprache ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen zur Verfügung

Erwachsenenvertretung

Bestehen keine Patientenverfügung und keine Vorsorgevollmacht für den medizinischen Bereich und stellt sich heraus, dass die Patientin oder der Patient trotz Unterstützung entscheidungsunfähig ist (z. B. Koma), besteht die Möglichkeit, am Uniklinikum direkt eine Erwachsenenvertretung zu errichten und registrieren zu lassen.

Das Qualitäts-, Risiko- und Ethikmanagement stellt wöchentlich abwechselnd

  • am Campus LKH (in jeder geraden Woche) und
  • am Campus CDK (in jeder ungeraden Woche)

jeweils ab 17 Uhr Termine mit einer Rechtsanwältin zur Errichtung einer Erwachsenenvertretung zur Verfügung. Sie müssen sich dazu bitte mit einem Formular anmelden Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Stationspersonal.

Fernsehen

Ein Fernseher steht Ihnen direkt an Ihrem Bett mit Kopfhörern zur Verfügung. Auf Kanal 1 können Sie unser Patientenfernsehen „SALK-TV“ sehen. Hier finden Sie Interessantes über unsere Kliniken und Institute und deren Leistungen.

Internet und WLAN

Wir bieten kostenfreies SALK-WLAN für Patentinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher. Es ist kein Passwort notwendig, nur die Zustimmung zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Wenn Sie im kostenfreien SALK-WLAN sind, können Sie auf www.kiosk.at aus zahlreichen nationalen und internationalen Tageszeitungen, Magazinen und Illustrierten auswählen.

Klinikgastronomie

Neben der medizinischen und pflegerischen Versorgung ist die Ernährung ein wichtiger Bestandteil Ihrer Genesung. Deshalb legen wir vom Einkauf bis zur Zubereitung besonderes Augenmerk auf Qualität und Regionalität frischer Lebensmittel. Unsere Küche erhöht laufend den Anteil an Bio-Produkten. 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinikgastronomie haben das tägliche Speisenangebot in Zusammenarbeit mit Diätologinnen nach aktuellen ernährungswissenschaftlichen Kriterien abwechslungsreich für Sie zusammengestellt. Sie haben die Möglichkeit, aus mehreren Menüvorschlägen (Vollkost, leichte Kost, vegetarisch) zu wählen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Menüplan, der in Ihrem Zimmer aufliegt.

Auch bei ärztlich verordneten Diätkostformen haben Sie entsprechende Wahlmöglichkeiten. Bei speziellen diätologischen Fragen ist – nach ärztlicher Zuweisung – das Team der ernährungsmedizinischen Beratung Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Kosten

Allgemeine Klasse

Von pflichtversicherten Patientinnen und Patienten einer österreichischen Sozialversicherung wird der gesetzliche Kostenbeitrag oder der Selbstbehalt für Mitversicherte pro Tag eingehoben. Beides wird für max. 28 Tage pro Kalenderjahr verrechnet. Die aktuelle Höhe des Selbstbehaltes entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Kosten" in der Patienteninfo zur stationären Aufnahme. 

Folgende Patientinnen und Patienten sind von Kostenbeitrag und Selbstbehalt befreit:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
  • Patientinnen und Patienten in einem Lehrverhältnis (Nachweis erforderlich)
  • Arbeitslosengeldbezieherinnen und -bezieher (Nachweis erforderlich)

Sonderklasse

Auf Wunsch können wir Sie in die Sonderklasse aufnehmen. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor einem geplanten Aufenthalt über den Leistungs­umfang und klären Sie vorab die Kostenübernahme mit Ihrer Zusatzversicherung. Wenn Sie keine Zusatzversicherung haben oder keine Kostendeckung vorliegt, verrechnen wir die entstehenden Behandlungs- und Arztkosten direkt mit Ihnen bzw. verlangen eine Anzahlung.

Wollen Sie als Selbstzahler in die Sonderklasse aufgenommen werden? Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag - schreiben Sie an: kostenanfrage@salk.at

Begleitpersonen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Begleitpersonen mit aufgenom­men werden. Hierfür wird eine Begleitpersonen-Gebühr pro Tag eingehoben. Nähere Informationen erhalten Sie an der jeweiligen Abteilung. Bei minderjährigen Patientinnen und Patienten besteht generell die Möglichkeit der Aufnahme einer Begleitperson.

Für detaillierte Abrechnungsinformationen verweisen wir auf "Kosten" in der Patienteninformation zur stationären Aufnahme. 

Narkoseambulanz

Über Art, Zweck und Risiken des Narkoseverfahrens informiert Sie eine Anästhesistin oder ein Anästhesist. Sie müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der eine Patientin oder ein Patient eine bestimmte medizinische Behandlung im Voraus ablehnt. Die Patientenverfügung wird dann wirksam, wenn die Patientin bzw. der Patient zum Zeitpunkt einer Behandlung nicht entscheidungsfähig ist.

Sie muss von den behandelnden Ärzten und Ärztinnen als ausdrücklich dokumentierter Wille einer nicht mehr kommunikationsfähigen Patientin oder eines nicht mehr kommunikationsfähigen Patienten beachtet werden, sofern sie wirksam errichtet wurde und die behandelnden Ärzte und Ärztinnen Kenntnis davon erlangt haben.

Eine Patientenverfügung gilt grundsätzlich acht Jahre, verliert aber ihre Wirksamkeit, wenn sie die Patientin bzw. der Patient selbst widerruft oder zu erkennen gibt, dass sie nicht mehr wirksam sein soll. Informationen darüber, wie eine Patientenverfügung wirksam errichtet wird und was dabei zu beachten ist, erhalten Sie von der Salzburger Patientenvertretung: +43 (0)662 8042-2030 oder +43 (0)662 8042-2083. Die Stationsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter werden Ihnen den Kontakt gerne vermitteln.

Psychologische Betreuung

Erfahrene Psychiaterinnen und Psychiater, Klinische Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können Sie bei der Problem- und Krankheitsbewältigung professionell unterstützen. Das Behandlungsangebot umfasst unter anderem:

  • Diagnostik
  • Medikamentöse Behandlung
  • Krisenintervention
  • Hilfestellung in der Krankheitsbewältigung
  • Psychoonkologische Behandlung
  • Unterstützung von Angehörigen
  • Entspannungsmethoden
  • Erstellung eines weiteren Therapieplans
  • Kooperation mit anderen Institutionen

Wir behandeln Ihre Anliegen natürlich vertraulich. Bei Bedarf wenden Sie sich gerne an Ihr medizinisches bzw. pflegerisches Team.

Radio

Ein Radio steht Ihnen direkt an Ihrem Bett mit Kopfhörern zur Verfügung.

Rauchen

Das Rauchen ist an unseren Standorten grundsätzlich verboten! Als größte Gesundheitseinrichtung des Landes sind wir auch Vorbild und wollen alle Menschen vor den Folgen des Passivrauchens schützen. Ausnahmen sind die dafür vorgesehenen und ausdrücklich gekennzeichneten Raucherbereiche.

Seelsorge

Katholische und evangelische Seelsorgerinnen und Seelsorger sind an allen Standorten für Sie und alle da, die dies möchten – ob katholischen, evangelischen oder griechisch-orthodoxen Bekenntnisses, Angehörige des Islam oder andere. Sie bieten

  • Gespräche
  • Gebete
  • Sakramente und
  • Gottesdienste

Sollten Sie religiöse Unterstützung einer anderen Konfession wünschen, stellen die katholischen und evangelischen Seelsorgerinnen und Seelsorger gerne einen Kontakt her.

Sonderklasse

Genießen Sie die Vorteile der Sonderklasse wie 1- oder 2 Bett-Zimmer. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor einem geplanten Aufenthalt über den Leistungsumfang und klären Sie vorab die Kostenübernahme mit Ihrer Zusatzversicherung. Wenn Sie keine Zusatzversicherung haben oder keine Kostendeckung vorliegt, verrechnen wir die entstehenden Behandlungs- und Arztkosten direkt mit Ihnen bzw. verlangen eine Anzahlung. Wollen Sie als Selbstzahler in die Sonderklasse aufgenommen werden? Wir erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag - schreiben Sie an kostenanfrage@salk.at.

Sterbeverfügung

Die Salzburger Landeskliniken bieten weder Suizidbeihilfe als medizinische Leistung an, noch händigen wir das Präparat dazu aus. Zu diesen Themen können wir auch keine inhaltlichen Auskünfte geben Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder an eine der folgenden Stellen:

Telefon und elektronische Geräte

Selbstverständlich können Sie Ihr privates Mobiltelefon mitbringen, das Sie außer auf Intensivstationen und im OP-Bereich überall verwenden können. Bitte nehmen Sie beim Gebrauch elektronischer Geräte (Smartphone, Laptop, Tablet …) Rücksicht auf Ihre Zimmernachbarn.

Tiere

Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher dürfen keine Tiere mitnehmen. Grund dafür ist die Hygiene. Bitte besprechen Sie Ausnahmen in besonderen Fällen mit einem Arzt oder einer Ärztin oder einer Pflegekraft.

Zeitungen und Zeitschriften

Wenn Sie im kostenfreien SALK-WLAN (siehe Internet/WLAN) sind, können Sie auf www.kiosk.at aus zahlreichen nationalen und internationalen Tageszeitungen, Magazinen und Illustrierten auswählen. Tageszeitungen erhalten Sie überdies als Patientin oder Patient der Sonderklasse.

Zimmer

Die Zimmer der Allgemeinen Klasse sind standardmäßig mit WC, Dusche, Radio, Gratis-TV und einer Lichtrufanlage ausgestattet. Die Sonderklasse mit Hotelkomponenten verfügt über Ein- und Zweibettzimmer. Zu den üblichen Leistungen erhalten Sie Tageszeitungen und können aus vier Menüs wählen. Aufenthaltsbereiche und Parkanlagen bieten Möglichkeiten zur Erholung.