Die Salzburger Landeskliniken (SALK) versorgen als größter Gesundheitsanbieter Salzburgs mit etwas mehr als 7.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als 64.200 stationäre, 9300 tagesklinische und 1,2 Millionen ambulante Patientinnen und Patienten im Jahr. Sie bestehen aus dem Uniklinikum Salzburg mit dem Campus Landeskrankenhaus (LKH) und Campus Christian-Doppler-Klinik (CDK) in der Stadt Salzburg und den Landeskliniken in Hallein, St. Veit sowie Tamsweg und halten Anteile an mehreren Reha-Einrichtungen im Bundesland.
Vollzeit
Dienstort
Christian-Doppler-Klinik Salzburg – Universitätsklinikum der PMU
Bewerbungsfrist 31.03.2025
Eintrittstermin: ab sofort
Abteilung: UK f. Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der PMU
Die UK für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik ist im Bundesland Salzburg für die Versorgung von ca. 400.000 Menschen zuständig.
Wir suchen für unseren gerontopsychiatrischen Schwerpunkt eine verantwortungsvolle Persönlichkeit, die Begeisterung für die Leitung und Weiterentwicklung des Bereichs Alters-Psychiatrie mitbringt. Dies inkludiert neben der Führung einer spezialisierten Bettenstation auch den Ausbau unseres Modellprojektes "Integrierte gerontopsychiatrische Versorgung Salzburg". Aktuell ist zudem der Neubau der gerontopsychiatrischen Bettenstation in Umsetzung.
Sie leiten eigenverantwortlich ein multiprofessionelles Team und sind in die Führungsorganisation des Gesamtklinikums integriert. Dies umfasst auch die Ausbildung von Assistenzärzten/ärztinnen im Modul Alterspsychiatrie, sowie die studentische Lehre an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität.
Die Möglichkeit zur Habilitation im Fachgebiet Psychiatrie besteht und wird unterstützt. Eine Managementausbildung für die Funktion "Leitende/r Oberarzt/Oberärztin" kann, sofern noch nicht vorhanden, innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden.
Bestellung zum/zur Ltd. Oberarzt/-ärztin lt. Karrieremodell SALK.
Das Mindestgehalt beträgt 7.207,30 bzw. 8.752,30 EUR brutto auf Basis Vollzeit (14 x jährlich). Die tatsächliche Einstufung ergibt sich unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Vordienstzeiten.